Erklärung zur Barrierefreiheit
Wann wurde die Barrierefreiheitserklärung erstellt?
Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 15. September 2026 erstellt. Sie basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Kontakt bei Problemen oder Feedback
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Website der Stiftung Genshagen können Sie sich an die Stiftung wenden:
E-Mail: barrierefreiheit(at)stiftung-genshagen(dot)de
Telefon: +49 3378 805931
Fax: +49 3378 870013
Adresse: Am Schloss 1, D-14974 Genshagen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stiftung Genshagen verfolgt das Ziel, ihre Website für alle Gäste gut zugänglich zu gestalten, und bemüht sich um die stetige Verbesserung der Barrierefreiheit ihrer Website.
Dabei orientiert sie sich an den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).
Die Website der Stiftung ist nach aktuellem Stand nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die Stiftung strebt aber danach, die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern. Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Schwierigkeiten stoßen, kontaktieren Sie uns bitte! Sie helfen uns damit, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder noch nicht barrierefrei gestaltet:
- Aktuell verfügt die Website der Stiftung Genshagen nur teilweise über Bildunterschriften und Alternativtexte zu Bildern. Diese werden kontinuierlich ergänzt.
- Die Website der Stiftung Genshagen steht noch nicht in leichter Sprache zur Verfügung. Die Stiftung ist darum bemüht, die wichtigsten Inhalte Schritt für Schritt in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
- Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache sind auf der Website der Stiftung Genshagen nicht verfügbar. Die Erstellung entsprechender Videos ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der aktuell leider noch nicht umgesetzt werden kann.
- Die Audio- und Videobeiträge auf der Website der Stiftung Genshagen sind nicht barrierefrei zugänglich. Aufgrund der großen Anzahl an Medieninhalten mit unterschiedlichen Urheberinnen und Urhebern sowie des damit verbundenen Aufwands ist eine nachträgliche Anpassung an einheitliche Barrierefreiheitsstandards momentan leider nicht möglich.
- PDF-Dateien, die Sie auf der Website der Stiftung finden, sind nicht barrierefrei zugänglich. Grund dafür ist vor allem die große Anzahl bestehender Dokumente, deren nachträgliche barrierefreie Aufbereitung mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre, den die Stiftung aktuell nicht abdecken kann.
- Publikationen, die zum Download bereitstehen, sind nicht barrierefrei. Diese wurden bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt, sodass eine nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit einem für die Stiftung nicht leistbaren Aufwand möglich ist.
Schlichtungsstelle
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.